Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt für den Gesangverein „Frohsinn“ 1869 Ockstadt e.V.

Gemäß der im Bistum Mainz in Kraft gesetzten Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schütz- und hilfebedürftigen Erwachsenen sowie den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen (KA vom 28. Februar 2020), erarbeitete der Gesangverein „Frohsinn“ 1869 Ockstadt e.V. (im Weiteren: GV Frohsinn) das nachstehende Institutionelle Schutzkonzept.

Zentrales Element der Arbeit der des GV Frohsinn ist die Förderung der musikalischen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten seiner Mitglieder vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes. Dies gilt sowohl für die Arbeit in unseren (Jugend-)Orchestern und -Chören als auch für die Arbeit im (Einzel-)Unterricht, Ausflügen, Probewochenenden und weiteren Vereinsaktivitäten.

In Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle „Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ des Bistums Mainz hat der GV Frohsinn ein Schutzkonzept entwickelt. Dies erarbeitete Erika Druschba auf Grundlage der Vorgaben des Diözesanverbands der Bläserchöre Bistum Mainz e.V. (im Weiteren: DVDB), in dem der Musikzug Mitglied ist. Als Resonanzgruppe fungierte der Vorstand des GV Frohsinn.

Dieses Schutzkonzept gilt für alle im Bereich des GV Frohsinn Tätigen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Für die Arbeit des GV Frohsinn und die ihm angeschlossenen Instrumental- und Chorgruppen sind darin verbindliche Standards festgeschrieben.

Es wird den Sorgeberechtigten sowie den Personen, die mit der Ausbildung und der Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen betraut sind, kommuniziert.

 

Institutionelles Schutzkonzept [PDF]